Beschreibung
1994 Porsche 911 Carrera 2 Coupé (964) / Nur für Puristen!
Als Porsche 1988 den neuen 911 der Baureihe 964 vorstellte, nach 16 Jahren mit dem „G-Modell“, war allen klar, dass der 964 alles andere als ein dezentes Facelift war: Grundlegend neu konzipiert, waren rund 85 Prozent aller Bauteile neu oder weiterentwickelt. Auch der neue 3, 6-Liter-Sechszylinder-Boxermotor leistete nun 250 PS.
Dazu kam eine kleine Sensation – einige eingefleischte 911-Fans sprachen sogar von einem mittelgroßen Schock: Der neue 911 erhielt erstmals Allradantrieb! Die Technik dafür stammte übrigens ursprünglich aus dem Porsche 959, dem damaligen Supersportwagen der Marke.
Doch es gab genug 911-Kunden, für die zwei angetriebene Räder und ein entsprechend leichteres Fahrzeug völlig ausreichten, um den Gesetzen der Physik zu trotzen. So legte Porsche bald mit dem Carrera 2 nach. Für die meisten 911-Puristen brachte dies die Welt wieder ins (Heckantrieb-)Gleichgewicht.
Der Erstbesitzer dieses Porsche 911 Carrera 2 Coupés, ursprünglich für den japanischen Markt bestimmt und hier im Auftrag eines Kunden von einem Privatverkäufer angeboten, war durch und durch Purist und wusste, dass Schlichtheit die höchste Form der Vollkommenheit ist:
Er bestellte seinen 964 als „Slicktop“, also ohne Schiebedach, ohne hintere Scheibenwischer, ohne Automatikgetriebe, ohne Allradantrieb, ohne Radio – und ohne Kompromisse!
Dieser 964 gehört deshalb zu den sehr seltenen Vertretern seiner Art – nicht zuletzt wegen der Lackierung in „Indischrot“ (80K) und des schwarzen Innenraums.
Der Zustand dieses Porsche 911 Carrera 2 Coupés lässt sich daher als sehr gut beschreiben:
Der Originalmotor wurde kürzlich von Porsche für einen beachtlichen fünfstelligen Eurobetrag komplett überholt, der Karosserie ist der Originallack weitgehend erhalten geblieben, und der Innenraum weist nur sehr wenig Patina auf.
Der Kilometerstand beträgt laut Tacho etwa 121. 000 Kilometer. Die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) steht erst im September 2028 an.
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Trotz sorgfältiger Beschreibung können Verschleißspuren aufgrund von Alter und Laufleistung, Reparaturen, Restaurierungen, Neulackierungen, technische Abweichungen vom Auslieferungszustand oder fehlende Originalteile vorhanden sein.
Die Fahrzeugbeschreibung stellt daher keine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Zustand des Fahrzeugs, eine Garantie oder eine rechtlich zugesicherte Eigenschaft dar. Rechtsverbindlich sind allein der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Besichtigung sowie die Vereinbarungen im anschließenden Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
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