Beschreibung
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Vom Porsche-Händler Glenvarigill in Edinburgh neu geliefert, ist dieser schöne 1999er Porsche 911 3. 4 Carrera Tiptronic Cabriolet erstmals am 9. April 1999 registriert worden und führt noch heute das Privatkennzeichen T49 RFS.
Lackierung Artic Silver mit Metropole Blue Lederinterieur, elektrisch betriebenes schwarzes Mohair-Verdeck, werkseitiges Hardtop in Silber, 3400 ccm Boxermotor, 5-Gang Tiptronic Getriebe, Klimaanlage und 18'' Leichtmetallräder mit Pirelli P-Zero Reifen, ein neues Pioneer AVIC Navisystem mit Apple Car Play, elektrische Fensterheber, elektrische Sitze, elektrische Spiegel, mehrere Airbags, Einparkhilfen und vieles mehr.
Dieses Auto befindet sich insgesamt in hervorragendem Zustand für sein Alter und wurde offensichtlich von den bisherigen sechs Vorbesitzern und vor allem vom aktuellen Besitzer seit Juli 2020 sehr gepflegt.
Es hat eine echte, niedrige Laufleistung von 69. 659 Meilen ab Werk und verfügt über eine komplette Servicegeschichte mit 19 Stempeln im Service-/ Wartungsbuch; bei 42. 000 Meilen im Jahr 2017 wurde vom Vorbesitzer vorsorglich ein neues und aufgerüstetes Double-Row IMS-Lagersatz eingebaut, obwohl der 3, 4-Liter-Motor mit Standard-Doppelrollenlager selten IMS-Probleme hatte.
Wir haben gerade ein Conformity Certificate von Porsche GB erhalten, das an Transport for London gesendet wurde, welche das Auto nun als ULEZ-befreit bestätigt hat.
Dies ist wirklich ein wunderbares Auto, das hervorragend fährt, und dank des werkseitigen Hardtops kann es im Winter in ein Coupé verwandelt werden!
Beim Verkauf erhält das Auto einen vollständigen Vorab-Service und PDI-Check und kommt mit unserer eigenen 6-monatigen mechanischen Garantie, die bei Bedarf gegen Aufpreis erweitert werden kann.
Fahrzeug ausgestellt in unseren Showrooms in Südwest-London.
NB: Classic Chrome Ltd bemüht sich nachdrücklich sicherzustellen, dass die Informationen in dieser Anzeige korrekt sind und alle Aussagen zu Herkunft und Zustand als Meinungen gelten. Wenn ein Auto älter als 20 Jahre ist, stützen wir uns manchmal auf die Historie des Fahrzeugs und auf von Vorbesitzern bereitgestellte Informationen. Diese Informationen werden im guten Glauben weitergegeben und stellen daher keine Tatsachenbehauptung dar.
Jeder potenzielle Käufer muss sich von Zustand und Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs überzeugen. Dies beeinträchtigt nicht Ihre gesetzlichen Rechte.











