Beschreibung
NEUE ANKUNFT - FABELHAFT RESTAURIERTER MKII 1275 COOPER S Der Cooper S wurde im April 1963 als leistungsstärkere Version des basierenden Standard-Coopers eingeführt. Wie beim Standard-Cooper war er sowohl in Austin- als auch Morris-Varianten erhältlich. In Mk1 nutzte er zunächst eine 1071cc Version des BMC A‑Serie Motors, die 15 bhp mehr leistete als der Standard 998cc Cooper. Der Cooper S profitierte außerdem von weiteren Verbesserungen, darunter größere Scheibenbremsen vorne. Im März und Juni 1964 wurden zwei neue Motorversionen ins Programm aufgenommen, nämlich 1275cc und 970cc. Dies ermöglichte es dem Cooper S, in den Kategorien unter 1000cc und unter 1300cc im Motorsport mitzuspielen, und 1964 fuhr ein Cooper S, gesteuert von Paddy Hopkirk, einen Gesamtsieg bei der Monte-Carlo-Rallye mit seinem Werk 1275cc Cooper S ein. Dieser atemberaubende, vollständig restaurierte Morris Mini Cooper S 1275 MKII - Fahrgestell-Nr.: K-A2S6-1116772A und Motornr.: 9F-SA-Y48860 wurde am 25. März 1968 in Oxford erstmals zugelassen und präsentiert sich in der Originalfarbkombination Island Blau mit weißem Dach und schwarzem Vinyl-Innenraum. Ursprünglich 2004 restauriert, erfolgten spätere Arbeiten und weitere Restaurierungen durch den Vorbesitzer der letzten 17 Jahre. Vollständige Details folgen in Kürze. Natürlich erfüllt das Fahrzeug den Status eines Historic Vehicle, ist damit steuerbefreit, HU-frei und ULEZ-konform, und es gibt eine kostengünstige Klassiker-Versicherung – siehe unsere nützlichen Links. Beim Verkauf erhält das Auto eine neue MOT, unsere 55-Punkte-Vorreiseinspektion und eine 6-monatige mechanische Garantie, bei Bedarf gegen Aufpreis verlängert. Ein wirklich herausragendes Auto in jeder Hinsicht – wunderschön präsentiert, tadellos gepflegt und sofort zur Freude bereit. Auto ausgestellt in unseren Showrooms in Mortlake, Südwest-London. NB: Classic Chrome Ltd unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Informationen in dieser Anzeige korrekt sind und alle Aussagen zu Herkunft und Zustand lediglich Meinungen sind. Bei Fahrzeugen, die älter als 20 Jahre sind, stützen wir uns manchmal auf die Fahrzeughistorie und auf Informationen des Vorbesitzers. Diese Informationen werden in gutem Glauben weitergegeben und stellen daher keine Faktenaussage dar. Jeder potenzielle Käufer sollte sich selbst von Zustand und Einsatzfähigkeit des Fahrzeugs überzeugen. Das berührt nicht Ihre gesetzlichen Rechte.












